Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
Urheber - und Nutzungsrecht
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsaetzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
- Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
- Die Rohdateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdateien ist ausgeschlossen. Verkauft werden ausschließlich fertige Bilder.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Kunden zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
- Die Bezahlung erfolgt direkt nach dem Shooting in bar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin und werden auch erst danach an den Kunden versendet.
- Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der kuenstlerisch-technischen Gestaltung von Bildern sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Gutscheine
- Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht ausbezahlt.
- Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutschein verkauft und können auf ein Fotoshooting angerechnet werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
- Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können auf ein nächstes Shooting verwendet werden. Eine Barauszahlung des Restwertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
- Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Kauf eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
- Eine Haftung für Diebstahl oder anderweitigen Verlust wird nicht übernommen.
Haftung
- Die Fotografin ist nicht verpflichtet, digitale Dateien aufzubewahren. Die Dateien werden bis zu einem Jahr verwahrt, dann vernichtet.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder bzw. Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für nicht eingehaltene Termine, die nicht mindestens 48h vorher abgesagt werden, sodass keine Möglichkeit für Ersatz besteht, wird eine Rechnung über den Verdienstausfall der Fotografin in Höhe des kleinsten Paketes gestellt.
- Sollte ein Fotoshooting ergebnislos ohne Verschulden der Fotografin seitens des Kunden abgebrochen werden, ist die Arbeitszeit der Fotografin zu vergüten.
Datenschutz
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Victoria Aurel Photography, Bahnhofstrasse 84, 14612 Falkensee, erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung meiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung (online Galerie, Fotolabor) und betriebliche Verpflichtungen (Steuererklärung) statt . Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden:
Victoria Aurel Photography, Bahnhofstrasse 84, 14612 Falkensee (Mail: victoria@aurel.photography)
Digitale Fotografie
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
- Digitale Bilddateien sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Bildbearbeitung
- Es ist nicht erlaubt, fertige Bilder der Fotografin zu beschneiden und/oder zu bearbeiten! Hierzu gehören auch Filter, die das Bild verändern.
- Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist gestattet unter Berücksichtung II/6.
- Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn diese nicht vollständig bezahlt worden sind.
Salvatorische Klausel
- Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mit der Buchung fotografischer Dienstleistungen erklärt der Kunde, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und ist mit allen Punkten einverstanden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.